Vergütung eines Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum29.04.2025
- Aktenzeichen9 AZR 122/24
In diesem Urteil ging es um die Vergütung eines Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung. Der Kläger hatte eine Vergütung von 1.000 Euro brutto pro Monat für 1.200 Stunden praktische Tätigkeit gefordert, und das Gericht hat ihm Recht gegeben.
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