"Digitaler" Zugang einer Gewerkschaft zum Betrieb - Mitteilung betrieblicher E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer - Koalitionsfreiheit
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.01.2025
- Aktenzeichen1 AZR 33/24
Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Gewerkschaft die betrieblichen E-Mail-Adressen von Mitarbeitern für Werbung nutzen darf. Die Gerichte haben entschieden, dass die Gewerkschaft keinen Anspruch auf diese E-Mail-Adressen hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.