Vorruhestandsgeld - Benachteiligung wegen Teilzeit
- ArtUrteil
- BrancheHandwerk
- Datum29.04.2025
- Aktenzeichen9 AZR 287/24
In diesem Urteil geht es um Vorruhestandsgeld für eine Arbeitnehmerin, die Teilzeit gearbeitet hat. Das Gericht hat entschieden, dass die Firma ihr für einen bestimmten Zeitraum monatlich 65,6 Prozent eines Vollzeitgehalts zahlen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.