Wartezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen - Präventionsverfahren
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.04.2025
- Aktenzeichen2 AZR 178/24
Ein Gericht entscheidet, dass ein Arbeitgeber keine besonderen Maßnahmen für schwerbehinderte Mitarbeiter einleiten muss, bevor er während der Probezeit kündigt. Es gibt kein Gesetz, das dies während der Wartefrist verlangt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.