Datenschutz - immaterieller Schadenersatz
- ArtUrteil
- BrancheIT
- Datum08.05.2025
- Aktenzeichen8 AZR 209/21
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn seine persönlichen Daten ohne Einwilligung verarbeitet werden. Es ging darum, ob die Verarbeitung dieser Daten zur Testung einer Software im Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.