Erfüllung der Wartezeit und Erziehungsurlaub - betriebliche Altersversorgung - mittelbare Benachteiligung - ruhendes Arbeitsverhältnis - Umlagefähigkeit
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.05.2025
- Aktenzeichen3 AZR 65/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass Zeiten, in denen jemand im Erziehungsurlaub ist, nicht für die Wartezeit der betrieblichen Altersversorgung zählen. Das bedeutet, dass diese Zeiten nicht berücksichtigt werden, wenn es darum geht, ob man einen bestimmten Anspruch auf Betriebsrente hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.