Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.06.2025
- Aktenzeichen9 AZR 104/24
Ein Arbeitnehmer kann im laufenden Arbeitsverhältnis nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten, auch nicht durch einen gerichtlichen Vergleich, selbst wenn er wegen Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen kann. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.