Compliance & Regulatory Monitor

Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Ein Arbeitnehmer kann im laufenden Arbeitsverhältnis nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten, auch nicht durch einen gerichtlichen Vergleich, selbst wenn er wegen Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen kann. 2.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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