Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.06.2025
- Aktenzeichen2 AZR 91/24 (A)
In diesem Urteil geht es um Annahmeverzugslohn, wenn eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam ist. Der Zweite Senat des Bundesgerichtshofs war der Meinung, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Annahmeverzugslohn nicht im Voraus abbedingen können, insbesondere nicht durch das Wahlrecht eines ausländischen Rechts.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.