Befristete Auslandsentsendung - Arbeitnehmerüberlassung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.06.2025
- Aktenzeichen9 AZR 133/24
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob eine befristete Auslandentsendung eines Arbeitnehmers als dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung anzusehen ist. Das Gericht hat entschieden, dass die befristete Entsendung nicht in eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung umgewandelt werden kann, da dies den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes widersprechen würde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.