Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Ordnungsamt - Veränderung der Tätigkeit iSd. § 29a Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - selbstständige Leistungen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.08.2025
- Aktenzeichen4 AZR 305/24
In diesem Fall wurde entschieden, dass ein Außendienstmitarbeiter im Ordnungsamt eine höhere Vergütung erhält, weil sich seine Arbeitsaufgaben geändert haben. Die Überprüfung, ob er in die passende Entgeltgruppe eingestuft ist, war nötig, weil er seit 2018 ein Smartphone nutzt, das neue Funktionen bietet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.