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TV-L - Arbeitszeit - Werkstatt für behinderte Menschen

In diesem Urteil geht es um die Arbeitszeit einer Klägerin, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeitet. Das Gericht hat entschieden, dass ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden beträgt und hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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