Tarifliche Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.11.2025
- Aktenzeichen5 AZR 155/22
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Teilzeitangestellte Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge hat, wenn sie mehr als 37,5 Stunden pro Woche arbeitet. Der Fall wurde vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden und zeigt, wie tarifliche Regelungen für die Bezahlung von Überstunden ausgelegt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.