Rückzahlung von Fortbildungskosten - Auslegung und Kontrolle von AGB
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.10.2025
- Aktenzeichen9 AZR 266/24
Das Gericht hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Rückzahlung von Fortbildungskosten hat, weil die Rückzahlungsklausel in ihrem Fortbildungsvertrag als unklar und daher ungültig angesehen wird. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.