Tarifliche Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.11.2025
- Aktenzeichen5 AZR 118/23
Das Urteil besagt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht diskriminiert werden dürfen, wenn es um Mehrarbeitszuschläge geht. Ein Tarifvertrag, der Zuschläge erst ab einer bestimmten Stundenzahl zahlt, ist ungültig, wenn er Teilzeitbeschäftigte benachteiligt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.