Compliance & Regulatory Monitor

TV - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Corona-Sonderzahlung

In diesem Urteil geht es um die Verpflichtung eines Arbeitgebers, seine Mitarbeiter gleich zu behandeln, wenn er freiwillig eine besondere Zahlung, hier eine Corona-Sonderzahlung, anbietet. Der Arbeitgeber hat die Zahlung aufgrund einer eigenen Entscheidung gewährt und darf dabei keine willkürlichen Unterschiede zwischen den Beschäftigten machen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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