BAG, Urteil vom 2025-12-09 - 9 AZR 182/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.12.2025
- Aktenzeichen9 AZR 182/24
In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Kläger keinen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie aus seinem Vorruhestandsvertrag hat. Der Vertrag schreibt eindeutig vor, welche Zahlungen der Beklagte während des Vorruhestands leisten muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.