Inflationsausgleichsprämie - Vorruhestand
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.12.2025
- Aktenzeichen9 AZR 85/25
In diesem Urteil wird entschieden, dass Arbeitnehmer im Vorruhestand keinen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben. Dies bedeutet, dass auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses keine zusätzliche Zahlung für die Inflation gewährt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.