Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.04.2026
- Aktenzeichen6 AZR 152/22
In diesem Urteil konnte eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht wirksam ausgesprochen werden, weil der Arbeitgeber zuvor eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige gemacht hat. Er muss ein Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat abschließen, bevor er die Anzeige einreicht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.