Tarifliche Überzeitzulage - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.01.2026
- Aktenzeichen5 AZR 7/23
Es handelt sich um ein Urteil, das feststellt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden dürfen, wenn es um die Zahlung einer Überzeitzulage geht. Diese Zulage erhalten Arbeitnehmer, die mehr als ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit arbeiten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.