Eingruppierung eines Mitarbeiters im kommunalen Ordnungsdienst - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und entsprechende Tätigkeit - Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Nr. 7 der Vorbemerkungen zur Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.01.2026
- Aktenzeichen4 AZR 21/25
In diesem Urteil wird entschieden, wie ein Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst eingruppiert werden sollte. Der Kläger hatte aus seiner Sicht Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe, die das Landesarbeitsgericht zuvor abgelehnt hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.