Massenentlassung - Rechtsfolge fehlender Anzeige
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.04.2026
- Aktenzeichen6 AZR 157/22
In diesem Urteil geht es um die Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Zusammenhang mit Massenentlassungen. Wenn ein Arbeitgeber Massenentlassungen plant, muss er dies vorher bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.