Tariflicher Inflationsausgleich - weiterer Leistungszweck - Elternzeit - mittelbare Diskriminierung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.01.2026
- Aktenzeichen10 AZR 261/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Klägerin keinen Anspruch auf eine einmalige Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro hat, da sie während eines bestimmten Zeitraums, in dem sie Elternzeit nahm, kein Gehalt bezogen hat. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Regelungen im Tarifvertrag nicht diskriminierend sind.
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