Vorruhestandszusage - Betriebsvereinbarungsoffenheit
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.04.2026
- Aktenzeichen9 AZR 103/25
Das Gericht hat entschieden, dass eine Vereinbarung über den Vorruhestand zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einfach durch eine allgemeine Betriebsvereinbarung ersetzt werden kann, wenn sie ausdrücklich im Vertrag festgelegt wurde. Es wurde auch festgestellt, dass die Klägerin Anspruch auf eine solche Vorruhestandsvereinbarung hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.