BAG, Urteil vom 2026-03-17 - 9 AZR 80/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.03.2026
- Aktenzeichen9 AZR 80/25
In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass ein Kläger keinen Anspruch auf einen weiteren Inflationsausgleich für das Jahr 2023 hat. Die Revision des Klägers gegen eine frühere Entscheidung wurde zurückgewiesen, und er muss die Kosten des Verfahrens tragen.
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