Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.07.2026
- Aktenzeichen2 AZR 96/24
In diesem Urteil geht es um den Annahmeverzugslohn. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn hat, wenn der Arbeitgeber ihm die Arbeit nicht ermöglicht, obwohl er bereit ist, sie zu verrichten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.