Gehörsverletzung bei Verzicht auf erneute Vernehmung eines Zeugen in Berufungsinstanz
- ArtUrteil
- BrancheHandwerk
- Datum28.03.2023
- AktenzeichenVI ZR 368/21
In diesem Gerichtsurteil wird entschieden, dass eine Klägerin Schadensersatz von einem Handwerksunternehmen verlangen kann, weil durch unsachgemäße Arbeiten an einer Sprinkleranlage ein Wasserschaden entstanden ist. Das Gericht hat das vorherige Urteil aufgehoben, da die Klägerin in ihrem Anliegen nicht ausreichend gehört wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-06-24 - IV ZR 198/25
- Nutzungsausfall bei verzögerter Nacherfüllung eines Kfz-Reparaturvertrags
- Wirksamkeit einer Regelung über die Rückgabe einer nicht verwendeten Sicherheit in zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau
- (Möglichkeit einer Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt aufgrund der Beseitigung eines Mangels)
- BGH, Beschluss vom 2025-10-28 - VIII ZR 257/24