(Möglichkeit einer Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt aufgrund der Beseitigung eines Mangels)
- ArtUrteil
- BrancheHandwerk
- Datum27.11.2025
- AktenzeichenVII ZR 112/24
In diesem Urteil geht es darum, wie ein Mangel an einer Bauleistung behandelt wird, insbesondere ob der Auftraggeber bei der Mangelbeseitigung einen Abzug für bereits erlangte Vorteile machen muss. Der Kläger, der einen Vorschuss für die Beseitigung eines Mangels verlangt hat, hat damit vor Gericht teilweise Recht bekommen, da die Beklagte unberechtigt Vorteile für einen späteren Mangel abziehen wollte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.