BGH, Beschluss vom 2025-10-28 - VIII ZR 257/24
- ArtUrteil
- BrancheHandwerk
- Datum28.10.2025
- AktenzeichenVIII ZR 257/24
In diesem Fall klagt ein Wasserversorgungsunternehmen auf Zahlung für Wasserlieferungen an ein Metallbauunternehmen. Ein Rohrbruch führte zu hohen Kosten, die der Unternehmer nicht zahlen wollte, da er der Meinung war, dass er nicht dafür verantwortlich sei.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-06-24 - IV ZR 198/25
- Nutzungsausfall bei verzögerter Nacherfüllung eines Kfz-Reparaturvertrags
- Wirksamkeit einer Regelung über die Rückgabe einer nicht verwendeten Sicherheit in zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau
- (Möglichkeit einer Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt aufgrund der Beseitigung eines Mangels)
- BGH, Urteil vom 2025-10-21 - X ZR 131/23