Versicherungsschutz bei coronabedingter Betriebsschließung: Auslegung einer Klausel eines Betriebsschließungsversicherers
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum18.01.2023
- AktenzeichenIV ZR 465/21
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Versicherung für Betriebsschließungen bei COVID-19 klar definieren muss, welche Krankheiten versichert sind. Es stellte sich heraus, dass zum Zeitpunkt einer Schließungsanordnung COVID-19 nicht namentlich im Gesetz genannt war, weshalb keine Entschädigung gezahlt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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