Einheitspreisvertrag über Bauleistungen: Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel des Auftraggebers im Vertrag über den Glasfaserkabelanschluss einer Vielzahl von Hausgrundstücken
- ArtUrteil
- BrancheHandwerk
- Datum15.02.2024
- AktenzeichenVII ZR 42/22
In diesem Urteil geht es um die Wirksamkeit einer Vertragsstrafe in einem Bauvertrag für den Anschluss von Glasfaserkabeln. Eine Vertragsstrafe ist eine finanzielle Strafe, die der Vertragspartner zahlen muss, wenn er seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.