Haftung eines Tief- und Straßenbauunternehmens für Schäden an erdverlegtem Stromkabel
- ArtUrteil
- BrancheHandwerk
- Datum13.04.2023
- AktenzeichenIII ZR 215/21
In diesem Fall wurde ein Tief- und Straßenbauunternehmen für Schäden an einem Stromkabel haftbar gemacht, die während Straßenbauarbeiten entstanden sind. Das Gericht entschied, dass das Unternehmen verantwortlich ist, weil es nicht die nötige Sorgfalt bei der Durchführung der Arbeiten eingehalten hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-06-24 - IV ZR 198/25
- Nutzungsausfall bei verzögerter Nacherfüllung eines Kfz-Reparaturvertrags
- Wirksamkeit einer Regelung über die Rückgabe einer nicht verwendeten Sicherheit in zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau
- (Möglichkeit einer Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt aufgrund der Beseitigung eines Mangels)
- BGH, Beschluss vom 2025-10-28 - VIII ZR 257/24