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Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anspruch des einen Reparaturbetrieb führenden Geschädigten auf Ersatz der Kosten einer Fremdreparatur; Verweisung auf gleichwertige Reparaturmöglichkeit in der eigenen Werkstatt

In diesem Urteil geht es darum, dass jemand, der einen eigenen Reparaturbetrieb hat und in einen Kfz-Unfall verwickelt wird, Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Geschädigte kann die Kosten für eine Fremdreparatur anfordern, muss sich aber auch an seine eigene Werkstatt halten, wenn diese nicht ausgelastet ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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