Sachmängelhaftung: Aufwendungsersatzanspruch des Käufers bei Einbau der mangelhaften Kaufsache in eine andere Sache im Rahmen eines Vorfertigungsprozesses; Herstellung einer neuen Sache durch den Einbauvorgang
- ArtUrteil
- BrancheHandwerk
- Datum21.06.2023
- AktenzeichenVIII ZR 105/22
In diesem Urteil geht es um die Haftung für Mängel an gekauften Waren und den Anspruch auf Kostenersatz, wenn eine mangelhafte Kaufsache in eine andere Sache eingebaut wird. Das Gericht entschied, dass der Käufer keinen Anspruch auf Kosten hat, wenn durch den Einbau eine neue Sache entsteht und die mangelhafte Ware nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form vorliegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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