Versicherungsschutz in der Betriebsschließungs-Versicherung während Corona-Pandemie
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum24.01.2023
- AktenzeichenIV ZR 18/22
In diesem Fall geht es um eine Klage einer Restaurantbesitzerin, die von ihrer Betriebsschließungsversicherung während der Corona-Pandemie Entschädigung für die Schließung ihres Betriebs fordert. Der Oberlandesgericht Köln hat jedoch entschieden, dass ihr Versicherungsschutz keine Entschädigung für COVID-19 umfasst, da diese Krankheit nicht in den Versicherungsbedingungen genannt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Empfängersicht bei Werklieferungen
- Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; Nachrangigkeit des äußeren Betriebsvergleichs; Einzelrichter (hier: keine Verpflichtung zur Rückübertragung auf den Senat)
- Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
- BGH, Beschluss vom 2025-10-22 - I ZB 1/25
- Zulässigkeit der Bewerbung eines Kaffeeprodukts mit Preisermäßigung - Jacobs Krönung