Compliance & Regulatory Monitor

Versicherungsschutz in der Betriebsschließungs-Versicherung während Corona-Pandemie

In diesem Fall geht es um eine Klage einer Restaurantbesitzerin, die von ihrer Betriebsschließungsversicherung während der Corona-Pandemie Entschädigung für die Schließung ihres Betriebs fordert. Der Oberlandesgericht Köln hat jedoch entschieden, dass ihr Versicherungsschutz keine Entschädigung für COVID-19 umfasst, da diese Krankheit nicht in den Versicherungsbedingungen genannt ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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