BGH, Beschluss vom 2023-01-18 - IV ZR 369/21
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum18.01.2023
- AktenzeichenIV ZR 369/21
In diesem Fall geht es um eine Restaurantbesitzerin, die von ihrer Versicherung Geld fordert, weil sie wegen der COVID-19-Pandemie ihr Restaurant schließen musste. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass der Versicherungsschutz nicht für COVID-19 gilt, weil es in den Bedingungen der Versicherung nicht aufgeführt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Empfängersicht bei Werklieferungen
- Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; Nachrangigkeit des äußeren Betriebsvergleichs; Einzelrichter (hier: keine Verpflichtung zur Rückübertragung auf den Senat)
- Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
- BGH, Beschluss vom 2025-10-22 - I ZB 1/25
- Zulässigkeit der Bewerbung eines Kaffeeprodukts mit Preisermäßigung - Jacobs Krönung