BGH, Beschluss vom 2023-02-15 - IV ZR 148/22
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum15.02.2023
- AktenzeichenIV ZR 148/22
In diesem Urteil geht es um einen Gastwirt, der von seiner Betriebsschließungsversicherung Geld verlangt, weil er während der COVID-19-Pandemie seine Gaststätte schließen musste. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Versicherung nicht zahlen muss, weil COVID-19 und der Virus SARS-CoV-2 nicht in den spezifischen Gesetzen aufgeführt sind, die für die Versicherung relevant sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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