Haftung des Tiefbauunternehmers für Beschädigungen an unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen in Zusammenhang mit Bauarbeiten an öffentlichen Straßen
- ArtUrteil
- BrancheHandwerk
- Datum13.04.2023
- AktenzeichenIII ZR 17/22
Zusammengefasst handelt es sich um einen Rechtsstreit, bei dem ein Tiefbauunternehmen für Schäden an unterirdischen Versorgungsleitungen haftet. Der Fall betraf die Frage, ob das Unternehmen als Verwaltungshelfer für den Staat tätig war oder nicht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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