Rücktritt wegen Beherbergungsverbots während der COVID-19-Pandemie
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum06.03.2024
- AktenzeichenVIII ZR 363/21
Es geht um einen Rechtsstreit, weil ein Hotel wegen eines Beherbergungsverbots während der COVID-19-Pandemie keine Gäste aufnehmen konnte. Die Klägerin wollte ihr Geld für die Buchung zurückbekommen und konnte erfolgreich vom Vertrag zurücktreten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Empfängersicht bei Werklieferungen
- Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; Nachrangigkeit des äußeren Betriebsvergleichs; Einzelrichter (hier: keine Verpflichtung zur Rückübertragung auf den Senat)
- Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
- BGH, Beschluss vom 2025-10-22 - I ZB 1/25
- Zulässigkeit der Bewerbung eines Kaffeeprodukts mit Preisermäßigung - Jacobs Krönung