Anpassung eines Hotelaufnahmevertrages nach Absage einer Messe infolge der COVID-19-Pandemie
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum08.05.2024
- AktenzeichenXII ZR 7/23
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Hotelaufnahmevertrag angepasst werden muss, weil eine Messe wegen der COVID-19-Pandemie abgesagt wurde. Der Gast hatte ein Hotelzimmer gebucht, um die Messe zu besuchen, die nun nicht stattfand.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Empfängersicht bei Werklieferungen
- Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; Nachrangigkeit des äußeren Betriebsvergleichs; Einzelrichter (hier: keine Verpflichtung zur Rückübertragung auf den Senat)
- Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
- BGH, Beschluss vom 2025-10-22 - I ZB 1/25
- Zulässigkeit der Bewerbung eines Kaffeeprodukts mit Preisermäßigung - Jacobs Krönung