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BGH, Urteil vom 2025-01-28 - X ZR 80/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Reisender aufgrund der Corona-Pandemie ohne Kostenrücktritt von einem Reisevertrag zurücktreten kann. Das Gericht stellte fest, dass die Reiseveranstalter aufgrund der Pandemie keine Entschädigung verlangen können, wenn sie die Reisen selbst absagen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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