BGH, Beschluss vom 2025-05-15 - IX ZA 19/24
- ArtUrteil
- BrancheRecht
- Datum15.05.2025
- AktenzeichenIX ZA 19/24
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft, Prozesskostenhilfe beantragt, um gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts München vorzugehen. Ihr Antrag wurde abgelehnt, weil sie nicht nachweisen konnte, dass sie die Kosten nicht selbst tragen kann und ihre Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.