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BGH, Versäumnisurteil vom 2025-01-28 - X ZR 34/22

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde entschieden, dass ein Reisender, der wegen der Corona-Pandemie von seinem Reisevertrag zurücktritt, keine Entschädigung zahlen muss. Das Gericht hat auch klargestellt, dass außergewöhnliche Umstände wie die Pandemie die Durchführbarkeit einer Reise beeinträchtigen können.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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