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BGH, Urteil vom 2025-01-28 - X ZR 54/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Reisender bei einer Reiseabsage aufgrund der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Entschädigung hat, wenn die Reiseveranstalterin aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgesagt hat. Der Fall betrifft den Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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