BGH, Beschluss vom 2024-09-11 - III ZR 134/22
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum11.09.2024
- AktenzeichenIII ZR 134/22
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs geht es um eine Anhörungsrüge, die von Klägerinnen eingelegt wurde, weil sie sich nicht ausreichend gehört fühlten. Ihre Einwände wurden zurückgewiesen, da das Gericht die relevanten Punkte in der vorherigen Entscheidung berücksichtigt hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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