Taggenauer Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherung
- ArtUrteil
- BrancheHandwerk
- Datum21.11.2024
- AktenzeichenVII ZR 245/23
Es geht um die Verjährung eines Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherung. Diese Verjährungsfrist beginnt nicht mit dem Datum, an dem der Unternehmer nach einer Sicherheit verlangt, sondern erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.