BGH, Beschluss vom 2025-10-01 - VII ZR 110/25
- ArtUrteil
- BrancheHandwerk
- Datum01.10.2025
- AktenzeichenVII ZR 110/25
Der Kläger, ein Nachunternehmer für Elektroarbeiten, wollte von der Beklagten, die ihn beauftragt hatte, Geld für seine Arbeit. Ein Gericht gab ihm weniger Geld als er forderte, und die Revision dazu wurde nicht zugelassen.
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