BGH, Beschluss vom 2025-10-01 - VII ZR 110/25
- ArtUrteil
- BrancheHandwerk
- Datum01.10.2025
- AktenzeichenVII ZR 110/25
Der Kläger, ein Nachunternehmer für Elektroarbeiten, wollte von der Beklagten, die ihn beauftragt hatte, Geld für seine Arbeit. Ein Gericht gab ihm weniger Geld als er forderte, und die Revision dazu wurde nicht zugelassen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-06-24 - IV ZR 198/25
- Nutzungsausfall bei verzögerter Nacherfüllung eines Kfz-Reparaturvertrags
- Wirksamkeit einer Regelung über die Rückgabe einer nicht verwendeten Sicherheit in zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau
- (Möglichkeit einer Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt aufgrund der Beseitigung eines Mangels)
- BGH, Beschluss vom 2025-10-28 - VIII ZR 257/24