Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum15.02.2023
- AktenzeichenVI R 4/21
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Arbeitnehmer nur dann in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet arbeitet, wenn er seine Aufgaben nicht in einem festen Betrieb des Arbeitgebers erledigt. Bei der Berechnung der Fahrtkosten für den Arbeitnehmer gab das Gericht an, dass er höhere Werbungskosten geltend machen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.