Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Standflächen bei Imbissbetrieben im Reisegewerbe
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum12.10.2023
- AktenzeichenIII R 39/21
Es geht um die Frage, ob Imbissbetriebe im Reisegewerbe Mieten für Standflächen bei der Berechnung der Gewerbesteuer anrechnen dürfen. Das Urteil sagt, dass diese Mieten unter bestimmten Bedingungen hinzugefügt werden können, auch wenn die Standflächen nur kurzfristig angemietet werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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