Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen des Biergartens; Ausgabe von Mehrweg-Geschirr und -Besteck; Schätzung der Umsätze, die Speisen zum Mitnehmen betreffen
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum12.07.2023
- AktenzeichenXI B 1/23
In diesem Urteil geht es um die Besteuerung von Speisen, die in einem Biergarten verkauft werden. Es wird klargestellt, dass der Betreiber eines Grillstands im Biergarten dem Regelsteuersatz unterliegt, wenn er Speisen gegen Entgelt abgibt und die Infrastruktur des Biergartens nutzt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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