EuGH-Vorlage zum Aufteilungsgebot beim ermäßigten Steuersatz bei unselbständiger Nebenleistung zur Beherbergung (hier: Frühstücksleistungen)
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum10.01.2024
- AktenzeichenXI R 13/23 (XI R 7/21), XI R 13/23, XI R 7/21
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird gefragt, ob die deutsche Regelung zur Mehrwertsteuer für Frühstücksleistungen im Hotel gegen europäische Vorgaben verstößt. Es geht um die Frage, ob für Frühstück, das Teil einer Übernachtung ist, der ermäßigte Steuersatz gelten kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Empfängersicht bei Werklieferungen
- Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; Nachrangigkeit des äußeren Betriebsvergleichs; Einzelrichter (hier: keine Verpflichtung zur Rückübertragung auf den Senat)
- Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
- BGH, Beschluss vom 2025-10-22 - I ZB 1/25
- Zulässigkeit der Bewerbung eines Kaffeeprodukts mit Preisermäßigung - Jacobs Krönung